Meldung kosmetischer Produkte und UTS-Firmenregistrierung in der Türkei

Kontaktiere uns
Meldung kosmetischer Produkte und UTS-Firmenregistrierung in der Türkei

Meldung kosmetischer Produkte und UTS-Firmenregistrierung in der Türkei

08.02.2024

Kosmetische Produktbenachrichtigung und UTS-Kosmetikfirmenregistrierung

Was ist das Produkt-Tracking-System?

Das Produkt-Tracking-System (PTS) ist ein Registrierungs- und Tracking-System, in dem kosmetische Produkte, die in unserem Land hergestellt oder in unser Land importiert werden, registriert werden, und effektive Marktüberwachungs- und Inspektionsmaßnahmen für diese Produkte durchgeführt werden können.

Wie wird die Benachrichtigung über kosmetische Produkte durchgeführt?

Kosmetische Produkte unterliegen der Zuständigkeit der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde des Gesundheitsministeriums. Hersteller, Importeure und Vertreiber von kosmetischen Produkten sind verpflichtet, ihre Produkte dem Produkt-Tracking-System zu melden.

Die Abfolge für den Benachrichtigungsprozess ist wie folgt:

  • UTS-Kosmetikfirmenregistrierung
  • UTS-Ernennung einer verantwortlichen Person für Kosmetika
  • UTS-Ernennung von verantwortlichem technischen Personal für Kosmetika
  • UTS-Verfahren zur Produktbenachrichtigung

 

Die Definition von kosmetischem Produkt ist in Artikel 4 der Kosmetikverordnung klar definiert:

"Kosmetisches Produkt: Es bedeutet alle Stoffe oder Mischungen, die zur Anwendung auf den äußeren Teilen des menschlichen Körpers bestimmt sind; Epidermis, Nägel, Haare, Lippen und äußere Genitalorgane oder Zähne und Mundschleimhaut, mit dem alleinigen oder primären Zweck, sie zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu konservieren, sie in gutem Zustand zu halten oder Körpergerüche zu korrigieren."

Jedes Produkt und/oder Produkte (einschließlich kosmetischer Produktsätze), die dieser Definition entsprechen, müssen dem Ministerium über das Produkt-Tracking-System (PTS) gemeldet werden.

Obwohl nicht auf die folgenden beschränkt, sind die erforderlichen Informationen und Dokumente für die Benachrichtigung über kosmetische Produkte wie folgt:

  • Barcode-Informationen, die dem GS1-Format für das Produkt des Unternehmens entsprechen
  • Vollständiger Name und Kontaktdaten des Ortes, an dem das Produkt hergestellt wird
  • Produktformel
  • Primäre und gegebenenfalls sekundäre Verpackung des Produkts
  • Produktbild

 

Das Ministerium kann für jede Produktprüfung unterschiedliche Informationen und Dokumente anfordern. Zum Beispiel kann es für ein kosmetisches Produkt, das Alpha-Hydroxysäure (AHA) enthält, pH-Informationen für das Produkt, einen Sicherheitsbewertungsbericht für ein Produkt, das aufgrund der Produktformel oder -präsentation für den Verbraucher ein Risiko darstellen könnte, oder einen Testbericht mit geeigneten Ergebnissen für eine Behauptung "-frei" auf dem Etikett anfordern.

Mit unserem von Chemleg bereitgestellten Service für verantwortliches technisches Personal können Sie von unseren zahlreichen Produkterfahrungen profitieren, um Ihre Benachrichtigungen über kosmetische Produkte durchzuführen, und somit können Sie Ihre Produkte ohne Verzögerung auf den Markt bringen.

Kontaktieren Sie uns jetzt.

Verwendung von Cookies

Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, verwenden wir Cookies für begrenzte Zwecke und im Einklang mit der Vertraulichkeit.
Was ist die Cookie-Richtlinie?

Ich stimme zu