Fünf gefährliche Chemikalien zur ECHA-Kandidatenliste hinzugefügt

Kontaktiere uns
Fünf gefährliche Chemikalien zur ECHA-Kandidatenliste hinzugefügt

Fünf gefährliche Chemikalien zur ECHA-Kandidatenliste hinzugefügt

30.01.2024

Die Kandidatenliste umfasst jetzt 240 Chemikalien

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 23. Januar 2024 fünf neue Chemikalien zur Kandidatenliste hinzugefügt, die Substanzen von sehr hoher Besorgnis umfasst. Mit dieser Ergänzung hat die aktuelle Anzahl der Substanzen auf der Liste 240 erreicht.

Details

Gemäß der ECHA ist eine der fünf Chemikalien, die zur Kandidatenliste hinzugefügt wurden, für die Reproduktion giftig; drei sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar; und die andere ist für die Reproduktion giftig sowie persistent, bioakkumulierbar und giftig. Diese Substanzen sind in der Zusammensetzung von Produkten wie Tonern, Tinten, Klebstoffen, Dichtungsmassen sowie Wasch- und Reinigungsprodukten enthalten. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass mit dieser Verordnung der bestehende Eintrag für Dibutylphthalat in der Kandidatenliste aktualisiert wurde.

Die zur Kandidatenliste hinzugefügten Chemikalien sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt:

Nom de la substanceNuméro CENuméro CASRaison de l'inclusion
2,4,6-tri-tert-butylphenol 211-989-5 732-26-3 Toxique pour la reproduction (Article 57c) Persistant, bioaccumulable et toxique (PBT) (Article 57d)
2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol 221-573-5 3147-75-9 Très persistant et très bioaccumulable (vPvB) (Article 57e)
2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one 438-340-0 119344-86-4 Toxique pour la reproduction (Article 57c)
Bumetrizole 223-445-4 3896-11-5 vPvB (Article 57e)
Produits de réaction par oligomérisation et alkylation de 2-phenylpropene et phenol 700-960-7 - vPvB (Article 57e)
Dibutyl phthalate (entrée mise à jour) 201-557-4 84-74-2 Propriétés perturbatrices endocriniennes (Article 57(f) - environnement)

 

Unternehmen müssen die Risiken der in der Kandidatenliste aufgeführten Substanzen managen und ihren Kunden und Verbrauchern Informationen über die sichere Verwendung dieser Substanzen bereitstellen. Wenn diese Substanzen zur Genehmigungsliste hinzugefügt werden, dürfen sie ohne einen Genehmigungsantrag und eine Zustimmung der Europäischen Kommission nicht verwendet werden.

Dieser Artikel stammt von der ECHA.

Verwendung von Cookies

Damit Sie unsere Website optimal nutzen können, verwenden wir Cookies für begrenzte Zwecke und im Einklang mit der Vertraulichkeit.
Was ist die Cookie-Richtlinie?

Ich stimme zu