UA REACH und CLP: Entwurf veröffentlicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft
Wurden die UA REACH-Termine verschoben?
Der Verordnungsentwurf mit dem Titel „Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847“ wurde am 22. Oktober 2025 veröffentlicht und bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich. Diese sind nachfolgend zusammengefasst:
UA CLP
Übergangszeitraum
Der Zeitraum für die Anpassung bereits auf dem Markt befindlicher chemischer Produkte an die Anforderungen der Technischen Verordnung wurde von 1 Jahr auf 18 Monate verlängert.
Kennzeichnung und Verpackung
Produkte, die vor dem 1. Januar 2027 auf den Markt gebracht wurden, dürfen bis zum 1. Juli 2028 weiterhin verfügbar bleiben, auch wenn ihre Kennzeichnung oder Verpackung noch nicht den Abschnitten 3 oder 4 der Verordnung entspricht.
Einstufung
- Die Frist für das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen, die gemäß den in Anhang I der UA CLP festgelegten CLP-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft sind, wurde auf den 15. November 2027 geändert.
- Die Frist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die gemäß den in Anhang I der UA CLP festgelegten CLP-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft sind, wurde auf den 1. Mai 2028 geändert.
UA REACH
Registrierungszeitplan
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Mengenkategorie |
Bisherige Frist |
Neue Frist |
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26. Januar 2026 |
1. Oktober 2028 |
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≥1000 Tonnen/Jahr |
1. Oktober 2026 |
1. Oktober 2029 |
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100–1000 Tonnen/Jahr |
1. Juni 2028 |
1. Juni 2031 |
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1–100 Tonnen/Jahr |
1. März 2030 |
1. März 2033 |
Verwaltungsänderungen
Die zuständige Behörde wurde vom Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR) auf das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (MEEA) übertragen.
Vorregistrierungszeitplan
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Bisherige Frist |
Neue Frist |
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26. Januar 2026 |
26. Januar 2027 |
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass in diesem Entwurf eine Verlängerung der Frist für die C&L-Meldung um sechs Monate angenommen werden könnte, was auf eine neue Frist um den 15. Mai 2026 hindeuten würde. Da die derzeit gültige Frist weiterhin der 15. November 2025 bleibt, wäre die frühzeitige Vorbereitung einer C&L-Meldung ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung der Vorschriften und die Marktsicherheit zu gewährleisten.
Sie können die vom Ministerium veröffentlichte offizielle Mitteilung [hier] abrufen und die entsprechenden Dokumente über die folgenden Links einsehen:
- ERLÄUTERNDE NOTIZ zum Entwurf des Beschlusses des Ministerkabinetts der Ukraine „Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847“
- ÄNDERUNGEN zu den Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847
- VERGLEICHSTABELLE zum Entwurf des Beschlusses des Ministerkabinetts der Ukraine „Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847“
