UA REACH und CLP: Entwurf veröffentlicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft

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UA REACH und CLP: Entwurf veröffentlicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft

UA REACH und CLP: Entwurf veröffentlicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft

23.10.2025

Wurden die UA REACH-Termine verschoben?

Der Verordnungsentwurf mit dem Titel „Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847“ wurde am 22. Oktober 2025 veröffentlicht und bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich. Diese sind nachfolgend zusammengefasst:

UA CLP

Übergangszeitraum

Der Zeitraum für die Anpassung bereits auf dem Markt befindlicher chemischer Produkte an die Anforderungen der Technischen Verordnung wurde von 1 Jahr auf 18 Monate verlängert.

Kennzeichnung und Verpackung

Produkte, die vor dem 1. Januar 2027 auf den Markt gebracht wurden, dürfen bis zum 1. Juli 2028 weiterhin verfügbar bleiben, auch wenn ihre Kennzeichnung oder Verpackung noch nicht den Abschnitten 3 oder 4 der Verordnung entspricht.

Einstufung

  • Die Frist für das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen, die gemäß den in Anhang I der UA CLP festgelegten CLP-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft sind, wurde auf den 15. November 2027 geändert.
  • Die Frist für das Inverkehrbringen von Gemischen, die gemäß den in Anhang I der UA CLP festgelegten CLP-Kriterien nicht als gefährlich eingestuft sind, wurde auf den 1. Mai 2028 geändert.

UA REACH

Registrierungszeitplan

Mengenkategorie

Bisherige Frist

Neue Frist

  • ≥1 Tonne/Jahr; Stoffe, eingestuft als CMR (Kategorie 1A und 1B)
  • ≥100 Tonnen/Jahr; Stoffe, eingestuft als H400 und H410 (Kategorie 1)

26. Januar 2026

1. Oktober 2028

≥1000 Tonnen/Jahr

1. Oktober 2026

1. Oktober 2029

100–1000 Tonnen/Jahr

1. Juni 2028

1. Juni 2031

1–100 Tonnen/Jahr

1. März 2030

1. März 2033


Verwaltungsänderungen

Die zuständige Behörde wurde vom Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR) auf das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (MEEA) übertragen.

Vorregistrierungszeitplan

Bisherige Frist

Neue Frist

26. Januar 2026

26. Januar 2027


Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass in diesem Entwurf eine Verlängerung der Frist für die C&L-Meldung um sechs Monate angenommen werden könnte, was auf eine neue Frist um den 15. Mai 2026 hindeuten würde. Da die derzeit gültige Frist weiterhin der 15. November 2025 bleibt, wäre die frühzeitige Vorbereitung einer C&L-Meldung ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung der Vorschriften und die Marktsicherheit zu gewährleisten.

Sie können die vom Ministerium veröffentlichte offizielle Mitteilung [hier] abrufen und die entsprechenden Dokumente über die folgenden Links einsehen:

  • ERLÄUTERNDE NOTIZ zum Entwurf des Beschlusses des Ministerkabinetts der Ukraine „Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847“
  • ÄNDERUNGEN zu den Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847
  • VERGLEICHSTABELLE zum Entwurf des Beschlusses des Ministerkabinetts der Ukraine „Über Änderungen der Beschlüsse des Ministerkabinetts der Ukraine vom 10. Mai 2024 Nr. 539 und vom 23. Juli 2024 Nr. 847“
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