Die Anweisung zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien wurde aufgehoben
Über die Ankündigung
Laut der Mitteilung, die auf der offiziellen Website der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurde, wurde die „Anweisung zu Biozidproduktanalysen und autorisierten Laboratorien“ aufgehoben.
In diesem Zusammenhang wurden die folgenden neuen Dokumente veröffentlicht:
- Anweisung zur Bewertung biologischer Wirksamkeitslabore für Produkttypen 14, 18 und 19,
- Leitfaden zur Bewertung mikrobiologischer/biologischer Analysen,
- Leitfaden für physikalische, chemische und Stabilitätstests von Biozidprodukten.
Diese Änderung zielt darauf ab, die Analyseprozesse von Biozidprodukten zu vereinheitlichen und die Spezialisierung der Laborabteilungen, die analytische Dienstleistungen erbringen, zu fördern. Daher betrifft diese Entwicklung insbesondere autorisierte Laboratorien, Einrichtungen, die im Rahmen der Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Analysedienstleistungen anbieten, sowie Hersteller und Importeure von Biozidprodukten.
Unternehmen sind verpflichtet, die neuen Regelungen für die Analyse von Biozidprodukten einzuhalten.
Chemleg verfolgt die regulatorischen Entwicklungen in der Branche genau und informiert zeitnah über alle gesetzlichen Änderungen im Bereich der Biozidprodukte in der Türkei.
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