Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung wurden veröffentlicht

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Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung wurden veröffentlicht

Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung wurden veröffentlicht

12.08.2025

Am 12. August 2025 gab das Ministerium für Umwelt, Stadtplanung und Klimawandel der Republik Türkiye auf seiner Website bekannt, dass die Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung der KKDIK-Verordnung festgelegt wurden, und fasste die in diesem Rahmen getroffenen neuen Regelungen zusammen.

Wichtige Punkte für die neue Phase:

Fristen für die Vorregistrierung

  • Alle Registranten müssen ihre Vorregistrierung bis spätestens 31.10.2025 über das Chemikalienregistrierungssystem (KKS) beim Ministerium einreichen und Mitglied des SIEF (Substance Information Exchange Forum) werden.
  • Für Stoffe, die erstmals nach dem 31.10.2025 hergestellt und/oder importiert werden, muss die Vorregistrierung innerhalb von 30 Tagen nach dem Inverkehrbringen des Stoffes abgeschlossen werden.

Bestimmung des federführenden Registranten

  • Federführende Registranten für Stoffe, die vor der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze in Verkehr gebracht wurden, müssen spätestens bis zum 31.12.2025 bestimmt werden.
  • Für Stoffe, die erstmals nach der Veröffentlichung der Verfahren und Grundsätze in Verkehr gebracht werden, muss der federführende Registrant innerhalb von 6 Monaten bestimmt werden.
  • Der federführende Registrant für Stoffe, für die noch kein Registrierungsdossier eingereicht wurde, führt die Kommunikation innerhalb des SIEF, einschließlich Tonnagebändern, Datenlückenanalyse und aller Details der in der Vereinbarung vorgesehenen Punkte. Diese Punkte müssen von der Mehrheit der SIEF-Mitglieder angenommen werden. Dies gilt auch für Stoffe, deren Registrierung noch nicht abgeschlossen ist, für die jedoch bereits ein federführender Registrant benannt wurde.

Übergangsregistrierung

  • Wenn der federführende Registrant die Verpflichtungen zur vollständigen Registrierung nicht erfüllt, muss er die in Anhang 1 der Verfahren und Grundsätze aufgeführten Daten bis spätestens 31.03.2026 an das Ministerium übermitteln, um eine Übergangsregistrierung vorzunehmen.
  • Nach der Übergangsregistrierung des federführenden Registranten müssen Unternehmen, die Mitgliedsregistranten werden, ihre Registrierungsdossiers bis spätestens 30.09.2026 beim Ministerium einreichen.
  • Unternehmen, die aus der gemeinsamen Registrierung ausscheiden und beabsichtigen, ihre Dossiers einzeln einzureichen, die jedoch die Verpflichtungen zur vollständigen Registrierung nicht erfüllen, müssen ebenfalls die in Anhang 1 der Verfahren und Grundsätze aufgeführten Daten bis spätestens 31.03.2026 über das KKS an das Ministerium übermitteln, um eine Übergangsregistrierung vorzunehmen.
  • Die oben genannten Fristen gelten nicht für Unternehmen, die bis spätestens 31.03.2026 ein vollständiges Registrierungsdossier einreichen.
  • Die Registrierungsgebühren sind während des Übergangsregistrierungsprozesses an das Ministerium zu zahlen.

Einrichtung des Expertengremiums

Die Verfahren und Grundsätze sehen die Einrichtung von zwei neuen Strukturen vor: der Wissenschaftsgruppe für Chemikalien und der Beratungsgruppe für Chemikalien.

  • Die Wissenschaftsgruppe für Chemikalien, bestehend aus Akademikern von Universitäten, wird die Auswirkungen von Chemikalien auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit bewerten und den Registrierungsprozess wissenschaftlich unterstützen.
  • Die Beratungsgruppe für Chemikalien, die unter dem Vorsitz der Generaldirektion für Umweltmanagement eingerichtet wird, legt Pläne, Politiken, Strategien und Maßnahmen zur Verwaltung von Chemikalien fest und führt Überwachungs- und Bewertungsaktivitäten durch.

Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter (SDS), die gemäß Anhang 2 der KKDIK-Verordnung erstellt wurden, müssen vom in der Türkei ansässigen Lieferanten in das spezielle Softwareprogramm des Ministeriums für Sicherheitsdatenblätter hochgeladen werden.

Klicken Sie hier, um den vollständigen Text der Verfahren und Grundsätze abzurufen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung in Bezug auf KKDIK benötigen.

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