Verwendung von Ethanol als Wirkstoff genehmigt
Hinweise aus der Februarsitzung des Ausschusses für Biozidprodukte
Auf seiner Sitzung im Februar hat der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Verwendung von Ethanol als Wirkstoff für die folgenden Produktarten genehmigt:
- Produktart 1: Produkte für die menschliche Hygiene, wie beispielsweise Handdesinfektionsmittel
- Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht für den direkten Kontakt mit Menschen oder Tieren bestimmt sind
- Produktart 4: Produkte für den Einsatz im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
Die Stellungnahme des Ausschusses für Biozidprodukte wird der Europäische Kommission zur endgültigen Entscheidung übermittelt. Die Europäische Kommission wird eine Verordnung zur endgültigen Entscheidung vorbereiten und diese den EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung durch die zuständigen Behörden vorlegen. Wird die Entscheidung angenommen, wird sie rechtlich verbindlich.
In diesem Fall unterliegen Biozidprodukte, die Ethanol enthalten, einer Zulassung gemäß der Biozidprodukte-Verordnung. Unternehmen müssen entweder eine Unionszulassung oder eine nationale Produktzulassung erhalten.
Wird die Entscheidung nicht angenommen, müssen Biozidprodukte, die den betreffenden Stoff enthalten, während der Übergangsfrist vom Markt der Europäischen Union zurückgezogen werden.
Dieser Artikel basiert auf einer Veröffentlichung der ECHA.
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